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Sicherheitstechnische Analysen und Zustandsberichte

Wer einen Aufzug betreibt, muss seine sichere Verwendung gewährleisten. Wir unterstützen Sie dabei. Herstellerneutral und absolut unabhängig.

wir unterstützen sie

Wirtschaftlichkeit und vor allem Sicherheit sind elementare Grundvoraussetzungen für den Betrieb von Aufzugsanlagen.

 

Betreiber müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 4) jede Aufzugsanlage nach dem sogenannten Stand der Technik betreiben. Dies muss er nachweisen können. Um dies zu gewährleisten, benötigt der Betreiber eine Sicherheitstechnische Bewertung um eine Gefährdungsbeurteilung für seine Aufzugsanlage zu erstellen.
 

Wir unterstützen Sie dabei!

Dabei analysieren wir die Einzelkomponenten, ermitteln die Abweichung zum Stand der Technik und beurteilen mögliche Gefährdungen. Optional halten wir für Sie den Wartungszustand der Aufzugsanlage fest und prüfen den generellen Zustand der vorhandenen Technik. Durch diese Ermittlung des Zustandes, kann für die Zukunft ein strukturierter Maßnahmenplan für mögliche Investitionen erarbeitet werden.

​Sie erhalten so eine Herstellerunabhängige und ZÜS neutrale Analyse zum Stand der Technik mit einem neutral geschätzten Budget für mögliche Anpassungsmaßnahmen.

Sobald die Aufzugsanlage gewerblichen oder auch wirtschaftlichen Zwecken dient, ist die Durchführung (oder Aktualisierung) einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtend.​ Wir prüfen in dem Zusammenhang nicht nur den bereits beschriebenen IST/Soll Abgleich, sondern auch das Umfeld z.B. wie Mechanisch, Physikalisch, Elektrisch, Biologisch, etc. damit Ihrerseits Schutzziele und entsprechende Maßnahmen festzulegen sind.

Sofern gewünscht, erfolgt ein Auswertungsgespräch nach dem sogenannten TOP Prinzip (Technische-, Organisatorische- oder Personenbezogene Maßnahmen). Dabei erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten, aber auch die möglichen Risiken an Ihrer Aufzugsanlage. 

Unsere unabhängigen Beratungsleistungen nach Erstellung einer Beurteilung, helfen Ihnen bei der Bewertung und Erhöhung der Sicherheit an Ihrer Aufzugsanlage und dient der Sicherstellung Ihrer Verkehrssicherungspflichten.


Die notwendige Ersatzteilversorgung, Störungen an der Aufzugsanlage, Budgetplanungen und Wartungszustand fließen in das Gespräch mit ein. Wir bewerten dabei die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit von möglichen Maßnahmen und stellen Ihnen unsere Fachexpertise bei eventuellen Umsetzungen zur Verfügung.

  • Anlagenbeurteilung unter Berücksichtigung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) EN 81-80

  • Betrachtung und Beratung zur TRBS 1115 Teil 1 (Cyberbedrohung)

  • Neutrale Feststellung der Abweichung zum Stand der Technik

  • Erarbeitung Konzept zur Erhöhung der Sicherheit

  • Feststellung aktueller Wartungszustand 

  • Kostenschätzung zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen

  • Auswertungsgespräch

Wir sind seit September 2017 vom Verband für Aufzugstechnik (VfA) für die Erstellung von
Gefährdungsbeurteilungen an Aufzugsanlagen zertifiziert.

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