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Cybersicherheit 

Seit Juli 2023 sind Betreiber von Aufzugsanlagen verpflichtet eine mögliche Cyberbedrohung an Ihrer Fördertechnik zu kennen und dementsprechend zu handeln. Wir empfehlen Ihnen zunächst  Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen oder neu zu erstellen damit Sie handeln können. 

Was sollten sie tun?

Wir empfehlen unseren Liftmanagementkunden nach Eingang eines Prüfberichtes mit Prüfmangel uns zu kontaktieren.

Wir nehmen nach Sichtung des Prüfberichts bei Unklarheiten bezüglich der Cybersicherheit Kontakt mit der jeweiligen ZÜS auf.

 

Wir empfehlen zudem das Aufzugsbetreiber und Arbeitgeber nach BetrSichV § 3 Absatz 7  die Gefährdungsbeurteilung (GBU) der Aufzugsanlage „auf dem Stand der Technik“ halten und die GBU um den Punkt Cybersicherheit erweitern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.

Wichtig für Betreiber ist, dass die Aufzugssystemarchitektur so angepasst wird um den Sicherheitsanforderungen der TRBS 1115-1 zu genügen.

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