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Fachplanung von Aufzügen & Fördertechnik

Unsere Fördertechnik-Experten planen Ihre Aufzüge vom Konzept bis zur Inbetriebnahme.

immer für sie da

Als Aufzugsplaner unterstützen und beraten wir Sie bei der Planung von Aufzugsanlagen in den Bereichen der Sanierung, nachhaltiger Modernisierung und Neubau Ihrer Fördertechnik von der Grobkostenschätzung bis hin zur Abnahme Ihrer Aufzugsanlage.

Wir planen nicht nur Personenaufzüge, sondern auch Aufzüge für Kraftwerke, Hochhäuser sowie Lastenaufzüge, Autoaufzüge, Güteraufzüge, Glasaufzüge, Feuerwehraufzüge, Schrägaufzüge, Fahrtreppen (Rolltreppen).

Wir helfen Betreibern bei der Entscheidungsfindung. Wir erstellen neben einer unabhängigen Analyse, der Ist-Situation (z.B. den Zustand der Aufzugsanlage, die aktuelle Wirtschaftlichkeit, die Betriebssicherheit, den Komfort, die Anhalte Genauigkeit, auftretende Störungen, Wartezeiten an den Haltestellen, die Zugänglichkeit, die Ästhetik oder auch den Energieverbrauch) auch ein Konzept für die Zukunft unter Berücksichtigung der festgestellten Situation.

Sofern ein Wartungs-, Notruf oder Unterhaltsvertrag vorliegt, beziehen wir diesen mit in die Analyse ein und teilen Ihnen das mögliche Einsparpotential nach einer durchgeführten Modernisierung mit. 

 

Sie erhalten im Anschluss nach unserer Begehung einen Zustandsbericht Ihrer Aufzugsanlage, in dem wir die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Sanierung oder auch die möglichen Kosten einer Modernisierungsmaßnahme aufzeigen.

 

Da unsere Planungs- und Beratungstätigkeiten herstellerneutral erfolgen, erhalten Sie das beste Konzept um Ihren Aufzug in der Zukunft sicher, wirtschaftlich kostengünstig und nachhaltig zu betreiben.

Nach Feststellung des tatsächlichen Bedarfs, erstellen wir ihnen auf Wunsch ein detailliertes Leistungsverzeichnis. Darin definieren wir den Leistungsumfang der auszuführenden Arbeiten und stellen so sicher, dass nur Aufzugskomponenten zum Einsatz kommen, die über Zulieferer am freien Markt erhältlich sind und von vielen Aufzugsunternehmen sicher beherrscht werden können.

Nachdem Sie sich für eine Aufzugsfirma entschieden haben, erstellen wir für Sie einen Bauvertrag nach dem VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Regelwerk, dass alle Rechte und Pflichten des Auftraggebers und Auftragnehmers definiert. 

 

Während der Bauphase übernehmen wir aktiv die Bau- bzw. Montagebetreuung einschließlich der im Anschluss folgenden fachtechnischen Bauherrenabnahme. Dabei prüfen wir ob alle getroffenen Vereinbarungen eingehalten wurden und ob die Aufzugsanlage mangelfrei in Betrieb gehen kann. Bei Mängeln übernehmen wir die Mängelnachverfolgung mit der entsprechenden Fristsetzung an das Montageunternehmen. 

Unsere Dienstleistungen für Sie umfassen alle Tätigkeiten in der HOAI von der Bedarfsermittlung, Erstellung eines individuellen und herstellerneutralen Leistungsverzeichnis oder Angebotseinholung, Vergabe, Überwachung der jeweiligen Ausführung und Bauherrenabnahme. Hinzu kommen unsere ausgezeichneten Kontakte in der Aufzugsbranche.

 

Die Abrechnung unserer Dienstleistungen erfolgt nach HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 oder fest vereinbarten Pauschalhonorar.​

  • Analyse der vorhandenen Ist-Situation  

  • Erstellung Konzept 

  • Kostenschätzung

  • Planung durchdachter Aufzugskomponenten auf der Grundlage eines ständig aktuellen Marktüberblicks

  • Anbieter- und herstellerneutrale Planungen

  • Berechnung des möglichen Einsparpotentials an Wartungsgebühren und Reparaturkosten nach der Modernisierung

  • Erstellen und versenden von detaillierten Leistungsverzeichnissen

  • Gesprächsführung und Verhandlung mit der Aufzugsfirma

  • Erstellung eines Bauvertrags nach VOB

  • Übernahme Baubetreuung der Montagefirma

  • Durchführung der Bauherrenabnahme 

  • Nachverfolgung der Mängel nach Bauherrenabnahme

Förderung Ihrer Aufzugsanlage

Eine Modernisierung Ihrer Aufzugsanlage ist grundsätzlich mit KfW-Fördermitteln möglich. Im Detail sind unter anderem mögliche Maßnahmen die der “Vertikalen Erschließung / Über­windung von Treppen und Stufen” dienen, förderfähig. 


Als Vorhaben beginn gilt der Start vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Baubeginn. Bei Planungsbeginn erörtern wir mit Ihnen zusammen die technischen Mindest­anforde­rungen der künftigen Aufzugsanlage.

Weiterführende Informationen der KFW. Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort Merkblatt 455-B.

Vorabcheck der KFW zur Förderfähigkeit bezüglich Wohn­komfort verbessern und Barrieren reduzieren.

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