top of page

Funktionskontrollen

von Aufzugsanlagen

 
 

Wir führen bundesweit jährlich rund 10.000 Inaugenscheinnahmen und Funktionskontrollen

nach TRBS 3121 an Aufzugsanlagen durch.

Gerne auch für Sie.

Unser Team steht für Sie Bundesweit gerne bereit und prüft zur Sicherheit, wie es die Betriebssicherheitsverordnung

(§ 4 Absatz 5 Satz 3) fordert.

Dabei prüfen wir den Zustand und die Funktion der Anlagen zuverlässig und dokumentieren sämtliche Ergebnisse transparent.

Alle Prüfergebnisse stehen Ihnen anschließend übersichtlich in unserem Serviceportal zur Verfügung.

Für Kunden mit Liftmanagementvereinbarung übernehmen wir darüber hinaus die Koordination der Mängelbeseitigung und stimmen die erforderlichen Maßnahmen direkt mit den zuständigen Wartungsunternehmen ab.

​​​

  • Zuverlässige befähigte Personen (Aufzugswärter) 

  • Regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle Ihrer Aufzugsanlage gemäß der BetrSichV,
    TRBS 3121 und TRBS 2181

  • Erfüllung nach § 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV für Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle (ehem. Aufzugswärter)

  • 100% persönlicher Besuch um wirklich alle möglichen Mängel sofort festzustellen

  • Dokumentation der Prüfliste und auf Wunsch                        Zusendung als PDF- Dokument 

  • Aktive Mitteilung bei festgestellten Mängeln

  • Durch die Dokumentation der Aufzugswärtertätigkeit erfolgt eine Senkung des Haftungsrisikos für den Betreiber

  • Rundum-Sorglos-Paket möglich. Fragen Sie uns. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Mehr Informationen gewünscht?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0721/132 78 416 oder vertrieb(@)aufzugsberatung-hesse.de

bottom of page