Gerichtsurteil: Eigentümer sollten darauf achten, dass Ihr Aufzug betriebsbereit ist.
Mietminderungen sind bei nicht funktionierenden Aufzugsanlagen Rechtens: Wie das Amtsgericht Berlin-Mitte im Juni 2020 wiederholt feststellte, steht es einem Mieter bei einer nicht funktionstüchtigen Aufzugsanlage zu, die Miete zu kürzen.
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