Stichtag 31.12.2020 - Frist nicht verpassen!
Fern-Notrufsysteme mit Sprachübertragung werden ab 01.01.2021 Pflicht: Aufzüge mit Notglocke, Klingel, Hupe oder sonstigen früheren „Notruf“-Lösungen sind dann nicht mehr zulässig! Viele ältere Aufzugsanlagen sind mit einer Notglocke, Klingel oder Hupe für Notfälle ausgestattet. Dieses ist kein prozesssicherer Weg, um Hilfe zur Befreiung eingeschlossener Personen herbeizurufen. Daher ist die Verwendung nach dem 31.12.2020 nicht mehr ausreichend.
Bußgeld droht!
Bis zum 31.12.2020 muss jede Aufzugsanlage über einen Fern-Notruf mit 2-Wege-Kommunikationssystem verfügen
1) – ansonsten kann es eine Ordnungswidrigkeit
2) und damit ein Bußgeld nach sich ziehen.
Betreiber, deren Aufzüge bisher noch nicht mit einem Fern-Notrufsystem ausgestattet sind, sind zur Nachrüstung verpflichtet. Denn was seit über zwanzig Jahren bei neuen Aufzügen zum gesetzlichen Standard gehört, muss auch bei Aufzügen im Bestand ab dem 01.01.2021 selbstverständlich sein: der Notruf muss über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem zu einer ständig besetzten Notrufzentrale übertragen werden. Die Notrufzentrale beauftragt dann die für die Befreiung eingewiesenen Personen bzw. Organisation, die Befreiung durchzuführen – rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr, wie in der BetrSichV gefordert.
Eine vor Ort anwesende, in Personenbefreiung geschulte Person (Aufzugswärter) reicht NICHT mehr aus. Mit einem Fern-Notruf mit 2-Wege-Kommunikationssystem erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit für die Nutzer der Aufzugsanlage, sondern minimieren durch die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen gleichzeitig Ihr Haftungsrisiko
Das gilt für alle Personenaufzüge, d.h. alle Aufzüge, in denen Personen mitfahren können, auch wenn diese vornehmlich zum Lastentransport verwendet werden.
Quelle und kompletter Text: VDMA