Tipps für Aufzugsbetreiber
Gestatten Sie das ich mich
kurz vorstelle:
Mein Name ist Hendrik Hesse
und ich bin Geschäftsführer der
Firma Aufzugsberatung
Hesse GmbH aus Karlsruhe.
Neben meiner Tätigkeit als
Planer und Berater bin ich auch
noch als Autor für das
Fachmagazin Lift-Journal tätig.
Die Nachfolgenden Tipps für Sie
sind zum Teil aus einem meiner
Artikel für das Lift-Journal.
Ich hoffe Sie können
durch diesen Artikel weitere Informationen für
Ihre Betreibertätigkeit gewinnen.
Unsere 12 Tipps für Sie:
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Erstellen sie eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung der Aufzugsanlage. Diese wird unter anderem von uns Angeboten und herstellerneutral durchgeführt. Natürlich kann diese auch von Ihrer Wartungsfirma oder einer ZÜS (Dekra, TÜV, GTÜ, etc.) durchgeführt werden. Sie sollten darauf achten, diese spätestens alle 5 Jahre zu prüfen und ggf. zu ergänzen oder zu erneuern.
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Sollten Abweichungen zum Stand der Technik festgestellt worden sein, besprechen Sie diese mit uns. Gerade wenn mittlere und hohe Gefährdungen analysiert werden ist ein Beratungsgespräch sinnvoll.
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Die Notrufaufschaltung – am besten von der gleichen Firma, die die Wartung durchführt. Achten Sie darauf, dass der Vertrag für den Notruf und die Wartung möglichst von der gleichen Firma sind und die gleiche Laufzeit haben.
Die Nachrüstung eines Notrufes war übrigens bis Ende 2020 Pflicht.
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Haben Sie einen aktuellen und anlagenspezifischen Notfallplan. Stimmen zum Beispiel die Telefonnummern vom Hausmeister, Notdienst, etc. noch? Dieser sollte an der Hauptzugangsstelle ausgehängt werden. Im Maschinenraum oder in der Aufzugskabine hat er kaum einen Nutzen.
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Führen Sie unbedingt die vorgeschriebenen regelmäßigen Begehungen durch eine Beauftragte Person (so heißt der Aufzugswärter heute) durch und dokumentieren diese. Eine Vorlage für die Dokumentation kann man oft bei der ZÜS herunterladen. Bei Bedarf können Sie auch uns gerne kontaktieren.
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Achten Sie auf die Durchführung der Haupt- und Zwischenprüfungen durch eine ZÜS. Es kommt vor, dass weder Betreiber noch Aufzugsfirma die ZÜS bestellen. Betreiber sollten auch darauf achten, dass eine aktuelle Prüfplakette am Aufzug angebracht wird. Im schlimmsten Fall können für mutwillig unterlassene Prüfungen Bußgelder bis zu einer Höhe von 100 000 Euro auferlegt werden.
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Ganz wichtig ist die Bildung von Rücklagen für Instandhaltungen. Die Höhe hängt vom Alter des Aufzugs und der Beanspruchung der Anlage ab. Wir helfen Ihnen gerne mit einer Zustandsbetrachtung des Aufzugs weiter.
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Auch ein ganz wichtiges Thema ist der Zugang zur Anlage. Häufig haben selbst die Hausmeister oder Hausverwaltung keinen Zugang zum Maschinenraum. Betreiber sollten dafür sorgen, dass sie einen Zugangsschlüssel zu ihrem eigenen Maschinenraum besitzen.
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Im Gegenzug sollte darauf geachtet werden, dass nur befugte Personen Zugang haben. Hin und wieder steht ein Maschinenraum offen oder der Schlüssel befindet sich in Griffweite. Das ist gefährlich! Was ist, wenn sich ein Kind in den Maschinenraum verirrt und in die Maschine greift?
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Wichtig sind auch Kleinigkeiten: Ist ein passender Notbefreiungsschlüssel der Schachttüren vor Ort hinterlegt und erreichbar? Existiert eine aktuelle Notbefreiungsanleitung?
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Es ist kaum zu glauben, was in den Jahrzehnten des Betriebes an einer Aufzugsanlage alles verloren gehen kann, vergilbt oder weggeschmissen wird oder dazukommt. Gar nicht so selten wird der Maschinenraum zum Lagerraum für Fahrräder, Matratzen oder auch Aquarien ... Betreiber sollten darauf achten, dass gerade bei Maschinenräumen mit Fenster die Unterlagen gut verschlossen sind.
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Betreiber sollten ihre Mitarbeiter und Aufzugswärter regelmäßig an der Aufzugsanlage schulen.