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Überprüfung der Wartung und Instandhaltung Ihrer Aufzüge

Einer der wichtigsten Bausteine für den reibungslaufen und kostengünstigen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen ist die Überprüfung der beauftragten Wartung und Instandhaltung auf nicht beseitigte Mängel und schlecht durchgeführte Wartungsarbeiten.

störungen reduzieren

In der Praxis treffen wir immer wieder auf Aufzugsanlagen, die trotz Wartungsvertrag in einem schlechten Allgemeinzustand sind. Diesen Zustand bemerken wir teilweise bereits an frisch in den Verkehr gebrachten Aufzugsanlagen nach wenigen Jahren und sind erste Hinweise, dass die durchzuführenden (und beauftragten) Inspektionen und Wartungen nicht ordnungsgemäß oder unzureichend ausgeführt werden. 

Wartungsfirmen sind oftmals nach der für Aufzüge wichtigen EN 13015 zertifiziert. In dieser Norm sind Wartungs- und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen konkretisiert, die in Wartungsverträgen fixiert sind.

 

Sollten die dort vorgeschriebenen Arbeiten (Instandhaltungsmaßnahmen) in Übereinstimmung des Wartungsvertrages abweichen oder nicht regelmäßig ausgeführt werden, verschlechtert sich in kurzer Zeit das Instandhaltungsbild des Aufzugs. Schlechtes Fahrverhalten, Störungen, Ruckeln, Unbündigkeiten des Fahrkorbs in den Haltestellen können die Folgen sein.

Ebenso wird sich bei einer schlecht durchgeführten Wartung auf Dauer der Lebenszyklus von  Komponenten deutlich verkürzt, da diese Baugruppen oftmals unzureichend geschmiert oder eingestellt wurden.

​Die Aufzugsberatung Hesse überprüft auf Wunsch regelmäßig neutral und unabhängig ob die vereinbarten Maßnahmen nach EN 13015 an Ihren Aufzugsanlagen ordnungsgemäß durchgeführt werden und schlägt im Nachgang Maßnahmen vor, um mögliche Defizite aufzuarbeiten.

 

Wenn Aufzugsanlagen über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend instandgehalten werden, ist die Gefahr einer frühzeitigen Sanierung sehr groß. Dies sollte vermieden werden.

  • Durchführung von neutralen Inspektions- und Wartungschecks

  • Überprüfung der praktischen Vertragsumsetzung Ihres Wartungsvertrages 

  • Schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation

  • Besprechung von möglichen Verbesserungsmaßnahmen aufgrund Wartungsdurchführung, Nutzungsort, Alter der Aufzugsanlage, Fahrtenanzahl, besondere Umständen wie Nässe, Staub, Glasschächten, Vandalismus-Gefahr etc.

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