Abwicklung ihrer ZÜS-Prüfpflichten
Die Einhaltung aller behördlichen Prüfungen und Termine obliegt dem Betreiber. Die Koordination und Durchführung können Sie an uns übertragen, somit sparen Sie sich Abstimmungsaufwand und haben planbare Kosten.
Sicher Betreiben und regelmäßige Prüfungen Ihrer Anlagen.
Auf Wunsch übernehmen wir Ihre Pflichten.
Rund um das Thema Aufzüge gibt es eine Menge Prüfpflichten zu beachten. Denn Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen (ProdSG §2 Nr. 30 e) und je nach Nutzung auch Arbeitsmittel für Ihre Beschäftigten und müssen wiederkehrend geprüft werden.
Auf Wunsch wickeln wir diesen Teil Ihrer Betreiberpflichten für Aufzüge ab und stellen so für Sie sicher, dass die Hauptprüfungen (HP) und Zwischenprüfungen (ZP) gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ausgeführt werden.
Sollte Ihre Wartungsfirma von Nöten sein, stimmen wir den Termin mit dieser ab.
Bei eventuellen Beanstandungen stehen wir hinter Ihnen und beraten mit Ihnen den besten Lösungsweg.
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Koordination und Sicherstellung der vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen nach §16 der Betriebssicherheitsverordnung
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Übernahme der anfallenden Prüfkosten für die Aufzugsprüfung
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Erledigung der Anmeldeformalitäten
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Abstimmung der Prüftermine mit einer zugelassenen Überwachungsstelle
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Zusatzkosten für das elektronisches Prüfsystem inkludiert
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Aufbewahrung der Prüfberichte, jederzeit Zugang
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Neutrale Instanz zwischen Wartungsfirma und Prüforganisation, da ohne wirtschaftliches Interesse
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Der Prüfbericht zur Einleitung von geforderten Sofortmaßnahmen liegt uns ohne Zeitverlust sofort vor