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Gut zu wissen: Die TRBS 3121 wurde überarbeitet

  • Autorenbild: Aufzugsberatung Hesse GmbH
    Aufzugsberatung Hesse GmbH
  • 2. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Seit kurzem gilt die überarbeitete TRBS 3121 – die wichtigste Technische Regel für den Betrieb von Aufzugsanlagen. Sie ist für Betreiber deshalb so relevant, weil sie konkret beschreibt, was genau getan werden muss, um die gesetzlichen Vorgaben aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.

 

📌 Wichtig zu wissen: Wer sich an die TRBS 3121 hält, darf mit gutem Gewissen davon ausgehen, auch das Gesetz zu erfüllen. Sie schafft Rechtssicherheit – aber nur, wenn man die Änderungen kennt.

 

Was hat sich geändert? Und was ist neu?

Die neue TRBS 3121 bringt viele Klarstellungen – und einige neue Pflichten für Betreiber:

 

✅ Anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung (GBU): Schon bisher Pflicht – aber jetzt ist klar: Die GBU muss nicht nur die Technik, sondern auch die Schnittstelle zwischen Gebäude und Aufzug betrachten. Sie ist die zentrale Grundlage für jede Maßnahme.

 

✅ Anlagenspezifische Notbefreiungsanleitung: Es reicht nicht mehr, eine allgemeine Notfallbeschreibung vorzuhalten. Die neue TRBS fordert eine konkrete Anleitung zur Notbefreiung – für jede einzelne Anlage. Diese muss vor Ort verfügbar und für den Notdienst verständlich sein.

 

✅ Cybersecurity-Analyse (neu!): Digitale Komponenten, Fernwartung, Notrufsysteme – all das macht Aufzüge smarter, aber auch anfälliger. Die TRBS fordert nun, Cyberrisiken systematisch zu betrachten – ebenfalls im Rahmen der GBU.

 

✅ Aufzugswärter & regelmäßige Sichtkontrollen: Die TRBS verlangt, dass eine beauftragte Person regelmäßig prüft, ob alles funktioniert – Türsicherungen, Beleuchtung, Notruf, Zugänge. Diese Kontrollen müssen dokumentiert werden. Es reicht nicht, nur auf die nächste Wartung zu warten!

 

✅ Pflichten beim Instandhaltungs- und Reinigungspersonal: Auch wer nicht direkt am Aufzug arbeitet (z. B. Reinigungskräfte im Fahrkorb), muss geschult und unterwiesen sein. Das gilt auch für beauftragte Dienstleister – die Verantwortung bleibt beim Betreiber.

 

Was heißt das für Betreiber?

Als Betreiber müssen Sie nachvollziehbar dokumentieren, dass Ihre Anlage sicher betrieben wird. Das bedeutet:


📂 ✔️ GBU durchführen (inkl. Schnittstellen & Cybersecurity)

 

📂 ✔️ Notbefreiungsanleitung bereithalten

 

📂 ✔️ regelmäßige Kontrollen durchführen und dokumentieren

 

📂 ✔️ Unterlagen, Schlüssel, Zugänge – alles griffbereit

 

📂 ✔️ Instandhalter und Reinigungskräfte unterweisen lassen

 

Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an.


 
 
 

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