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Gewährleistung nach Aufzugsmodernisierungen: Was Betreiber wissen sollten

  • Autorenbild: hendrikhesse9
    hendrikhesse9
  • 3. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit


Beauftragte Unternehmen müssen (sollen) ihre Arbeiten mangelfrei ausführen – und im Fall von Fehlern kostenfrei nachbessern. Das wissen und schätzen wir alle.

Viele Mängel zeigen sich erst Wochen, Monaten oder auch Jahren nach Abschluss der Maßnahme. Dazu zählen beispielsweise:

  • fehlerhaft eingestellte Komponenten

  • falsch programmierte Steuerungsparameter

  • mangelhafte Einbindung neuer Baugruppen in bestehende Systeme

  • Verschleiß durch unsaubere Montage oder unpassende Teile

Gerade deshalb ist eine klare Dokumentation aller Modernisierungsschritte und der verwendeten Komponenten entscheidend.

Typische Herausforderungen aus Sicht des Betreibers


Für Betreiber ist es oftmals schwierig einzuschätzen, ob ein Problem ein echter Gewährleistungsmangel ist oder ob bereits in den Bereich der Wartung fällt. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Dienstleister versuchen, Mängel als Verschleiß oder Bedienfehler einzuordnen – obwohl sie in den Gewährleistungszeitraum fallen.

Typische Situationen sind zum Beispiel:

  • Störungen kurz nach der Modernisierung, die als „normaler Anlaufprozess“ erklärt werden

  • Kostenpflichtige Einsätze, obwohl der Defekt im Zusammenhang mit dem modernisierten Bauteil steht

  • Fehlende Transparenz, welche Teile modernisiert wurden und welche nicht.

  • Baugruppen, Ersatzteile die trotz Beauftragung nicht ausgetauscht worden sind


Für Betreiber entsteht dadurch eine Unsicherheit, oftmals auch Kosten, die sich jedoch mit klaren Vereinbarungen und sorgfältiger Dokumentation vermeiden lassen.


Wie Betreiber ihre Gewährleistungsrechte sichern können


Um Gewährleistungsansprüche effektiv durchsetzen zu können, empfiehlt es sich:

  1. Alle Modernisierungsunterlagen aufzubewahren Dazu gehören Angebote, Leistungsbeschreibungen, Abnahmeprotokolle und Prüfberichte.

  2. Eine formale Abnahme durchzuführen Erst die Abnahme startet die Gewährleistungsfrist – ohne sie bleibt unklar, ab wann Ansprüche gelten.

  3. Auffälligkeiten sofort zu melden Je früher Defekte dokumentiert werden, desto leichter ist der Zusammenhang zur Modernisierung nachweisbar.

  4. Regelmäßige Wartung sicherzustellen Auch während der Gewährleistung ist eine ordnungsgemäße Wartung Pflicht; andernfalls kann der Anspruch bei Mängeln entfallen.

  5. Bei Unsicherheiten eine unabhängige Fachprüfung einzuholen Ein externer Sachverständiger kann helfen, technische Ursachen klar einzuordnen.


Fazit


Gewährleistungsrechte sind ein wertvolles Instrument für Aufzugbetreiber. Sie stellen sicher, dass modernisierte Anlagen zuverlässig funktionieren und dass Mängel ohne zusätzliche Kosten beseitigt werden. Wer als Betreiber seine Rechte kennt, Dokumentation ernst nimmt und klare Prozesse einhält, reduziert das Risiko von Streitigkeiten und verbessert langfristig die Betriebssicherheit des Aufzugs.

 
 
 

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