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Vollwartungsverträge bei Aufzügen – die versprochene „eierlegende Wollmilchsau“?

  • vor 12 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

„Mit einem Vollwartungsvertrag müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.“

So oder so ähnlich lautet das Verkaufsversprechen vieler Wartungsfirmen in der Aufzugsbranche. Für Betreiber klingt das zunächst überzeugend: planbare Kosten, weniger Aufwand und im Idealfall eine dauerhaft funktionierende Anlage. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese vermeintliche Rundumlösung nicht immer hält, was sie verspricht.


Ein Blick in viele Wartungsverträge zeigt schnell ein erstes Problem: Leistungsbeschreibungen sind häufig vage formuliert. Was genau im Rahmen der Wartung durchgeführt wird, bleibt teilweise interpretationsfähig. Arbeiten, die für den langfristigen Betrieb einer Anlage entscheidend sein können – etwa Ölwechsel, der Austausch von Riemen oder andere Verschleißmaßnahmen – werden nicht immer konsequent umgesetzt.


Besonders kritisch wird es im Störungsfall. Wenn ein Aufzug ausfällt, zählt oft jede Stunde. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Ersatzteile erst nach mehreren Wochen verfügbar sind oder Reparaturen nur schleppend abgewickelt werden. Für Gebäude, in denen der Aufzug eine zentrale Rolle spielt, sind Ausfallzeiten von zwei oder drei Wochen kaum akzeptabel.


Auch die wirtschaftliche Seite verdient Aufmerksamkeit. Vollwartungsverträge enthalten in der Regel regelmäßige Preissteigerungen, die sich über die Jahre deutlich summieren können. Betrachtet man die Kostenentwicklung über einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren, stellt sich nicht selten die Frage, ob ein erheblicher Teil dieser Summe nicht bereits in eine Modernisierung oder sogar eine neue Anlage hätte investiert werden können.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der in der Praxis häufig für Diskussionen sorgt: ältere Aufzüge fallen oft aus bestimmten Vertragsleistungen heraus. Bauteile werden dann plötzlich nicht mehr von der Vollwartung abgedeckt, obwohl ein entsprechender Vertrag besteht. Betreiber erhalten stattdessen kostenpflichtige Reparaturangebote – nicht selten ohne vorherige Information darüber, dass einzelne Komponenten künftig nicht mehr unter die Wartungsvereinbarung fallen.


Auch bei Schäden durch Vandalismus oder Umwelteinflüsse stoßen Vollwartungsverträge schnell an ihre Grenzen. In vielen Fällen sind solche Ereignisse ausdrücklich ausgeschlossen. Der Betreiber trägt die Kosten also trotz vermeintlicher Vollwartung weiterhin selbst.


Vor diesem Hintergrund entscheiden sich viele Betreiber für eine andere Strategie: Standard- oder Teilwartungsverträge kombiniert mit einem aktiven Anlagenmanagement. Die regelmäßige Wartung bleibt dabei gewährleistet, während Ersatzteile im Bedarfsfall gezielt beschafft werden können. Das kann auch die Reaktionszeiten deutlich verkürzen. In der Praxis lassen sich Lösungen häufig innerhalb weniger Tage realisieren – statt erst nach mehreren Wochen.


Vollwartungsverträge haben durchaus ihre Berechtigung, etwa bei besonders kritischer Infrastruktur oder sehr großen Anlagenbeständen. Für viele Gebäude lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf die tatsächlichen Leistungen und Kosten. Denn die viel zitierte „eierlegende Wollmilchsau“ entpuppt sich im Aufzugsalltag nicht selten als komplexes Vertragsmodell – mit Vorteilen, aber auch deutlichen Einschränkungen.

 
 
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